Ende der Ausbildung
Informationen und Tipps zum Ende der betrieblichen Ausbildung
Das Ausbildungsverhältnis regulär beenden
Nach dem Berufsbildungsgesetz endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Gesellen/Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis bereits mit bestandener Gesellen/Abschlussprüfung, hierbei ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung über das Bestehen der Prüfung maßgebend.
Nichtbestehen der Prüfung
Bei Nichtbestehen der Gesellen-/Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Ausbildungsvertrag ersichtlichen Vertragsablauf, der Lehrling hat aber das Recht auf Verlängerung seiner Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, um maximal 12 Monate. Der Ausbildungsbetrieb muss dem Lehrling auf dessen Begehren das Ausbildungsverhältnis entsprechend verlängern. Entsprechende Antragsformulare zur Verlängerung der Ausbildungszeit finden Sie unter der Rubrik Formulare & Downloads.
Kündigung während der Probezeit
Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit ist ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten jederzeit fristlos möglich.
Kündigung außerhalb der Probezeit
Außerhalb der Probezeit hat der Lehrling das Recht, mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen, wenn er die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Fristlose Kündigung außerhalb der Probezeit
Eine fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses außerhalb der Probezeit ist nur aus einem wichtigen Grund möglich. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragspartner die Fortsetzung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zugemutet werden kann.
Ausbildungszeugnis
Ein ausfüllbares Muster eines Ausbildungszeugnisses finden Sie hier:
Ausbildungszeugnis-Mustervorlage
Gesellen- oder Abschlussprüfung
Bei der Gesellenprüfung handelt es sich um eine Endprüfung in einem Handwerksberuf (z. B. Bäcker/in, Maurer/in). Die Durchführung ist gesetzlich durch die Handwerksordnung (HwO) geregelt. In den übrigen Berufen (z. B. Bürokaufmann/frau, Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk) heißt die Prüfung dagegen Abschlussprüfung. Hierfür sind die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einschlägig. Aber auch die eine Ausbildungsstufe abschließende Prüfung (z. B. Hochbaufacharbeiter/in, Bauten- und Objektbeschichter/in) ist eine Abschlussprüfung. Die Inhalte der Gesellen- oder der Abschlussprüfung richten sich nach der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs.
Deutsche Meisterschaft im Handwerk
In der Deutschen Meisterschaft im Handwerk messen sich jedes Jahr die besten Junghandwerkerinnen und Junghandwerker auf Kammer-, Landes- und Bundesebene.
Der Wettbewerb richtet sich an Junghandwerkerinnen und Junghandwerker, die im praktischen Teil ihrer Gesellenprüfung mindestens die Leistung "gut" erbracht haben. Gute Auszubildende sind eine gute Werbung: Die Teilnahme Ihres Auszubildenden am Wettbewerb ist ein Zeichen für die hohe Qualität der Ausbildung in Ihrem Betrieb. Unterstützen Sie Ihre Auszubildenden bei der Teilnahme. Die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer für Unterfranken berät Sie gerne zu diesem Thema.
weitere Informationen zur Deutschen Meisterschaft im Handwerk