Auszubildender und Ausbilder im Gespräch in einer Werkhalle
www.fotografiemh.de - Hannes Harnack

Fördermöglichkeit für AusbildungsbetriebeFörderprogramm "Fit for Work"

"Chance Ausbildung" und "Chance Teilzeitausbildung"

 Um die berufliche Bildung zu stärken und den Fachkräftebedarf zu sichern, fördert die Bayerische Staatsregierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) ausbildende Betriebe mit dem Programm "Fit for Work". Die Ausbildungsinitiativen "Fit for Work - Chance Ausbildung" und "Fit for Work - Chance Teilzeitausbildung" wenden sich an Ausbildungsbetriebe, die benachteiligten jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen wollen.

Die Anträge müssen elektronisch gestellt werden und die Antragsstellung muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Ausbildung beziehungsweise der Teilzeitausbildung erfolgen.



"Fit for Work – Chance Ausbildung"

Betriebe, die benachteiligte junge Menschen im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung in Bayern beschäftigen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 16 Monate einen Zuschuss in Höhe von monatlich 360 Euro, insgesamt also bis zu 5.760 Euro. Damit soll der zusätzliche Aufwand teilweise ausgeglichen werden, den die Betriebe bei diesen Ausbildungsverhältnissen leisten.
Die Auszahlung erfolgt erst nach Ende des Förderzeitraums. Eine Antragsstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Ausbildung erfolgen.

Die Förderung wird gewährt für die Ausbildung von

  • Jugendlichen, die im Kalenderjahr ihres Schulaustritts (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss) eine berufliche Ausbildung beginnen und den Ausbildungsvertrag frühestens am 1. August und spätestens am 31. Dezember dieses Jahres abschließen.
  • Jugendlichen, die zuletzt eine Praxisklasse oder Berufsorientierungsklasse einer bayerischen Mittelschule besucht haben.
  • Jugendlichen, die eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule ohne Abschluss verlassen.
  • Jugendlichen, die bereits im Kalenderjahr vor Beginn der Ausbildung oder früher eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule verlassen haben ("Altbewerber") oder den Ausbildungsbetrieb (z.B. wegen Insolvenz) wechseln (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss).
  • Jugendlichen, die eine Berufsintegrationsklasse (BIK, BIK/V), eine Deutschklasse an Berufsschulen (DK-BS), ein Berufsintegrationsjahr (B IJ), ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Klasse für jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klasse) besuchen oder besucht haben.
  • Jugendlichen, die für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung auf das Instrument der Assistierten Ausbildung (AsA) nach den Vorschriften des SGB III angewiesen sind, wenn die AsA-Leistung spätestens neun Monate nach Beginn der Ausbildung vereinbart wurde.

Förderfähig sind Jugendliche

  • mit deutscher Staatsbürgerschaft
  • mit Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates
  • aus Drittstaaten, soweit sich diese mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Bayern aufhalten (z. B. anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Aufenthaltserlaubnis).
  • Die Förderung ist möglich für Ausbildungsverhältnisse mit geflüchteten Menschen, sofern es sich um anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerbern handelt und zu Ausbildungsbeginn eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt.
  • Auch Ausbildungsverhältnisse mit Menschen, die sich aufgrund einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG in Deutschland aufhalten, sind förderfähig.

 Bitte beachten Sie die Altersgrenze: Gefördert werden junge Menschen, die am Tag des Beginns der Berufsausbildung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.



"Fit for Work – Chance Teilzeitausbildung"

Die Förderung soll die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle in Teilzeit erhöhen. Betriebe, die Personen – unabhängig von deren Alter – eine Teilzeitausbildung (als Erstausbildung) in Bayern ermöglichen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Zuschuss bis zu 5.760 Euro. Damit soll der zusätzliche Aufwand teilweise ausgeglichen werden, den die Betriebe bei diesen Teilzeitausbildungsverhältnissen leisten. Für Teilzeitausbildungsverhältnisse gibt es keine Altersgrenze.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Die Förderung wird gewährt für Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland, die einen Teilzeitausbildungsvertrag für eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abschließen und die Teilzeitausbildung in Bayern durchführen.

Förderfähig sind junge Menschen

  • mit deutscher Staatsbürgerschaft
  • mit Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates
  • aus Drittstaaten, soweit sich diese mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Bayern aufhalten (z. B. anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Aufenthaltserlaubnis).
  • Die Förderung ist möglich für Ausbildungsverhältnisse mit geflüchteten Menschen, sofern es sich um anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerbern handelt und zu Ausbildungsbeginn eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt.
Jacqueline Gehrmann

Jacqueline Gehrmann

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Tel. 06021 4904-5149

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