Schulung, ÜLU, überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, PC, Com
Heiko Kubenka

Mit dem Meisterbonus fördert die Bayerische Staatsregierung erfolgreich abgeschlossene Fortbildungen, wie zum Beispiel einen Meisterkurs.Meisterbonus

Was ist der Meisterbonus?

Der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Der Meisterbonus schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Höhe des Bonus beträgt aktuell 2.000 Euro – nur für Prüfungen deren Prüfungsergebnis nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.



Wer erhält den Meisterbonus?

Der Meisterbonus wird für Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen vergeben. Bei der Handwerkskammer für Unterfranken sind dies folgende Fortbildungsabschlüsse:

  • Betriebsinformatiker/in (HWK)
  • Gebäudeenergieberater/in (HWK)
  • Gepr. Betriebswirt/in (HwO)
  • Gepr. Kaufmännische/r Fachwirt/in nach der HwO
  • Wirtschaftsinformatiker/in (HWK)
  • Restaurator/in im Uhrmacherhandwerk
  • Gepr. Verkaufsleiter/in im Lebensmittelhandwerk (HwO)

Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses Ihren Hauptwohnsitz und/oder Ihren Beschäftigungsort innerhalb Bayerns hatten, erhalten Sie den Bonus durch die Handwerkskammer für Unterfranken.

Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden. Bei gleichzeitiger Teilnahme am schulischen und beruflichen Prüfungsverfahren (z.B. Fachschule/Kammer-prüfung) wird der Bonus lediglich einmal für die zeitlich erste Prüfung gewährt.



Muss ich einen Antrag stellen?

Nein. Die Absolventen der Prüfungen erhalten von der Handwerkskammer für Unterfranken mit dem Prüfungszeugnis ein Formular zugesandt. Das Formular muss vollständig ausgefüllt bis zum angegebenen Rücksendetermin per Post zurückgeschickt werden.

Ausnahme: Sie sind in Unterfranken wohnhaft, haben jedoch Ihren Meister in einer Handwerkskammer außerhalb Bayerns absolvieren müssen, da in Bayern kein Meisterprüfungsausschuss vorhanden war? In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte zwecks Formularzusendung.



Wann erhalte ich die Auszahlung?

Die Auszahlung des Meisterbonus an den berechtigten Personenkreis erfolgt zu zwei Terminen im Jahr. Die Handwerkskammer für Unterfranken wird Sie darüber schriftlich benachrichtigen.



Fragen zum Meisterbonus beantwortet Ihnen gerne

Lisa Henning

Tel. 0931 30908-1138

Fax 0931 30908-1638

l.henning--at--hwk-ufr.de