Angebotsnummer 2521607-0
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an der Weiterbildung zur Hydraulik-Fachkraft wird eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf benötigt. Abweichend hiervon kann zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die einer Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
Kursleiter
Jens Hartmann
Abschluss
Nach Beendigung des Gesamtlehrganges wird eine integrierte Prüfung nach der staatlich anerkannten Prüfungsordnung durchgeführt. Es wird ein Zeugnis mit Urkunde ausgehändigt, das zum Führen des Titels „Pneumatik-Fachkraft“ berechtigt.