Ihre Investition für die Spengler-/Klempner-Meisterschule
Beispielrechnung (vorbehaltlich Preisänderungen)
Spengler-/Klempner-Meisterschule Teile I bis IV für 2026 bis 2027
| Kursgebühr | 13.605,00 EUR |
| Prüfungsgebühren (Teile I - IV) * | 960,00 EUR |
| Gesamtkosten | 14.565,00 EUR |
| BAFöG Zuschuss (50,0%) | - 7.282,50 EUR |
| Darlehen | 7.282,50 EUR |
| BAFöG Erlass bei Bestehen der Abschlussprüfung (50,0%) | - 3.641,25 EUR |
| Verbleibendes Darlehen | 3.641,25 EUR |
| Meisterbonus ¹) | - 3.000,00 EUR |
| Ihre Investition ²) | = 641,25 EUR |
| Förderhöhe ³) | 96 % |
Beispielrechnung (vorbehaltlich Preisänderungen)
Spengler-/Klempner-Meisterschule Teile I bis IV für 2027 bis 2028
| Kursgebühr | 14.114,00 EUR |
| Prüfungsgebühren (Teile I - IV) * | 960,00 EUR |
| Gesamtkosten Kursgebühr (inkl. Prüfungsgebühr) | 15.074,00 EUR |
| Abzüglich nicht förderfähige Kosten | - 74,00 EUR |
| Förderfähige Summe für Kurs- und Prüfungsgebühr 1) | 15.000,00 EUR |
| BAFöG Zuschuss (50,0%) | - 7.500,00 EUR |
| Darlehen | 7.500,00 EUR |
| BAFöG Erlass bei Bestehen der Abschlussprüfung (50,0%) | - 3.750,00 EUR |
| Verbleibendes Darlehen | 3.750,00 EUR |
| Meisterbonus 2) | - 3.000,00 EUR |
| Ihre Investition 3) | 824,00 EUR |
| Förderhöhe 4) | 95 % |
Hinweise
1) Kurs- und Prüfungsgebühren können bis zu einer Summe von maximal 15.000 € gefördert werden. Novellierung ist in Planung.
2) Unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst gesetzlich geregelt bis zum 31.12.2027.
3) zuzüglich Nebenkosten wie z. B. Lernmittel und Materialkosten für Meisterstück, siehe Kursinfo.
4) Gerechnet inkl. Meisterbonus. Die Förderung bezieht sich auf die Gesamtkosten der Kursgebühr.
* Die Prüfungsgebühr für Teil I wird zusätzlich zur Grundgebühr erhoben und variiert jährlich in der Höhe. Die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der Prüfung.
Die Kosten für das Meisterprüfungsprojekt "Meisterstück" werden bis zu 2.000 € mit 50 % Zuschuss gefördert.
Weitere Infos zur Finanzierung Ihrer Fortbildung
- Unterhaltsbeitrag
Für Alleinstehende ohne Kinder mit weniger Vermögen als 45.000,00 € beträgt der Unterhaltsbeitrag derzeit monatlich 1.019,00 €. - Kindergeld
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Kindergeld - bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres - in Höhe von 255,00 € je Monat beantragen. - Steuer sparen
Darüber hinaus können Sie bestimmte Kosten (z. B. Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten, etc.) Ihrer Weiterbildung steuermindernd geltend machen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Stand Juni 2026 / Änderungen vorbehalten!
Fördermöglichkeiten für Meisterschüler und Meisterschülerinnen
In vielen Fällen ist eine Förderung Ihrer Weiterbildung möglich, abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen. Wie sieht es in Ihrem Fall aus?
Meister-BAföG, Meisterbonus oder Weiterbildungsstipendium beantragen