Voraussetzungen/Vorkenntnisse

  • Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder
  • Ein anerkannter Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum/zur Industriemeister/Industriemeisterin, Fachwirt/Fachwirtin, Fachkaufmann/Fachkauffrau, Fachmeister/Fachmeisterin, Staatl. gepr. Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin, Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • Ein Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis