Häufig gestellte Fragen zur Kursanmeldung (FAQ)
Sie haben Fragen zur Kursanmeldung?
Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Kursanmeldung:
Das ist der Ablauf nach Ihrer Anmeldung:
- Nach Ihrer Kursanmeldung erhalten Sie von unserer Prüfungsabteilung einen Online-Link mit Antrag auf „Zulassung zur Meisterprüfung“. Den Antrag füllen Sie online aus und fügen alle nötigen Nachweise bei (Gesellenprüfungszeugnis etc.).
- Erst nach erfolgreicher Beantragung und Zulassung zur Prüfung durch unsere Prüfungsabteilung, erhalten Sie eine unverbindliche Kursplatzbestätigung.
- Rechtzeitig vor Kursbeginn erhalten Sie ein Einladungsschreiben mit einem Rückmeldeformular, in dem Sie die verbindliche Kursteilnahme bestätigen sowie alle weiteren Informationen zum Kurs (Raum-Nummer, Uhrzeit, Beantragung BAfög etc.). Das Formular senden Sie umgehend wieder an uns zurück (E-Mail, Post).
Hinweis: In diesem Rückmeldeformular teilen Sie uns auch mit, ob Sie Aufstiegs-BAföG beantragt haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn mit Formblatt A (Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsförderung) bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt stellen. Weitere Infos zum Aufstiegs-BAföG.
Nach Ihrer Mitteilung an uns, dass Sie Aufstiegs-BAföG beantragt haben (siehe Hinweis Rückmeldeformular), erhalten Sie die Formblätter B und Z (B = Bescheinigung der Fortbildungsstätte / Z = Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen) zur Weitergabe an das BAföG-Amt.
Der Meisterkurs besteht aus vier Teilen:
- Teil I und II: Fachpraxis und Fachtheorie
- Teil III und IV: Grundlagen der Betriebsführung und Ausbildereignung
Erst nach erfolgreichem Ablegen aller vier Teile der Meisterprüfung sind Sie berechtigt den Meistertitel bzw. Bachelor Professional zu führen.
Sie müssen den Antrag auf Nachteilsausgleich spätestens mit dem Antrag auf "Zulassung zur Meisterprüfung" einreichen. Den Online-Antrag "Zulassung zur Meisterprüfung" erhalten Sie von der Prüfungsabteilung. Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich füllen Sie entsprechend aus und fügen diesen beim Antrag auf "Zulassung zur Meisterprüfung" ein.
Sie haben darüber hinaus noch weitere Fragen?
Dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns oder schreiben Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail. Wir beantworten Ihre Fragen sehr gerne.