Handschlag zweier Männer über einen Schreibtisch hinweg
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Unterstützungsangebot für BetriebeVermittlung zwischen Behörde und Handwerksbetrieb

Eine Baugenehmigung, die sich ewig hinzieht. Immer neue Auflagen, die nachgeschoben werden. Eine Umleitung vor der Tür, die Kunden fernhält. Vielen Betrieben dürfte das bekannt vorkommen. Für solche Fälle hat die Handwerkskammer für Unterfranken ein Vermittlungsangebot eingerichtet: die Ombudsstelle. Sie ist Ansprechpartner bei behördlichen Hürden und vermittelt vertraulich und auf Augenhöhe zwischen Betrieb und Verwaltung.

Moderation und Vermittlung im Fokus

Ansprechpartner und Ombudsmann ist Klaus Walther. Er kennt beide Seiten: Fast 40 Jahre lang hat er für die Stadt Würzburg gearbeitet – zuletzt als oberster Wirtschaftsförderer. Er weiß, wie Behörden denken und ticken. Gleichzeitig hat er auch mit Unternehmen zusammengearbeitet und kennt die Probleme aus der Praxis.

Porträtfoto Klaus Walther
privat
Klaus Walther wurde von der Handwerkskammer für Unterfranken zum Ombudsmann berufen.

"Ich setze mich mit voller Kraft dafür ein, dass wir gemeinsam – Betrieb, Verwaltung und Ombudsstelle – eine Lösung finden."

Klaus Walther, Ombudsmann

 

Sie möchten die Unterstützung der Ombudsstelle für Ihren Betrieb nutzen?

Die Ombudsstelle der Handwerkskammer für Unterfranken können Sie über das untenstehende Kontaktformular erreichen oder per E-Mail an:

 ombudsstelle@hwk-ufr.de

Das bietet die Ombudsstelle:

  • Ein zentraler Ansprechpartner: Statt sich durch verschiedene Ämter zu kämpfen, erhalten Betriebe eine kompetente Anlaufstelle.
  • Konfliktlösung durch Moderation: Die Ombudsstelle vermittelt bei Unstimmigkeiten und hilft, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden.
  • Vertraulichkeit und Schutz: Betriebe können auch anonym auf strukturelle Probleme oder Missstände hinweisen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
  • Nachhaltige Verbesserung: Durch die systematische Erfassung der Fälle werden wiederkehrende Probleme identifiziert. Die Ombudsstelle gibt diese Erkenntnisse direkt an die Kammerspitze weiter, um auf strukturelle Verbesserungen in den Verwaltungsprozessen hinzuwirken.

Wie läuft das konkret ab?

Sie möchten die Unterstützung der Ombudsstelle nutzen? So geht's:

  1. Sie schildern Ihr Problem – über unser Onlineformular (verlinken) oder im Gespräch mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Handwerkskammer.
  2. Klaus Walther meldet sich bei Ihnen und lässt sich die Situation aus Ihrer Sicht erklären.
  3. Erst dann – und nur mit Ihrem Einverständnis – nimmt er Kontakt zur Behörde auf.
  4. Gemeinsam wird nach einer Lösung gesucht, die für beide Seiten tragbar ist.

 Wichtig: Nichts passiert ohne Ihr Wissen. Sie behalten die Kontrolle über Ihren Fall.

Bei welchen Problemen kann die Ombudsstelle helfen?

Um das Tätigkeitsfeld der Ombudsstelle greifbarer zu machen, finden Sie nachfolgend einige Fallkonstellationen skizziert:

Baustellen und Umleitungen

Ein auf Laufkundschaft/Durchgangsverkehr angewiesener Betrieb wird durch eine baubedingte Umleitung vom Verkehr abgeschnitten. Die führt zu massiven Umsatzeinbußen und gefährdet die Existenz des Betriebes.

Die Ombudsstelle kann helfen:

  • Kontakt zu Behörden herzustellen
  • Lösungen wie Hinweisschilder, Kurzzeitparkplätze oder bessere Umleitungen anzuregen
  • Betriebe früher in die Planungen mit einzubeziehen

Auflagen bei Betriebsübergaben

Eine Schreinerei umfasst sowohl den Gewerbebetrieb als auch ein dazugehöriges Wohnhaus. Für das Wohnhaus gilt die behördliche Auflage, dass ausschließlich der Inhaber der Schreinerei dort wohnen darf. Nun soll der Betrieb an den Sohn übergeben werden, der die Schreinereiaber nicht das Wohnhaus übernehmen möchte. In Abstimmung mit dem Landratsamt müssen vor der Übergabe die bestehenden Auflagen angepasst werden.

Die Ombudsstelle kann helfen:

  • bei Gesprächen mit Landratsamt und Behörden
  • bei der Suche nach rechtlich machbaren Lösungen

Unverhältnismäßige Bauauflage

Eine Schreinerei erhält die Auflage, eine überdimensionierte und extrem teure Löschwasserzisterne zu errichten, obwohl der Anschluss an das öffentliche Netz ausreichend erscheint.

Die Ombudsstelle kann helfen:

  • die Verhältnismäßigkeit bei der Amtsleitung zu hinterfragen
  • fachliche Alternativen anzuregen
  • technische Lösungen als Ausgleich ins Gespräch zu bringen



Auslegung von Hygienevorschriften

Bei der Betriebsprüfung einer Metzgerei durch einen neuen Lebensmittelkontrolleur ergeben sich unterschiedliche Auffassungen über die Umsetzung bestimmter Hygieneanforderungen, welche ggf. eine kostspielige Sanierung erfordern würde.

Die Ombudsstelle vermittelt:

  • zwischen Betrieb und Fachbehörde
  • bei der Strukturierung offener Fragen, die vermittelnd auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinwirken
  • mit dem Ziel, gesetzeskonforme, praktikable Lösungen zu finden

Konflikt bei Immissionsschutzanforderungen

Ein Metallbaubetrieb plant die Erweiterung seiner Produktionsanlagen. Zwischen Unternehmen und Genehmigungsbehörde bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, wie die geltenden Immissionsschutzanforderungen im konkreten Einzelfall anzuwenden sind.

Die Ombudsstelle kann helfen:

  • den Austausch mit der Genehmigungsbehörde zu strukturieren
  • zusätzliche technische Lösungen einzubringen, mit dem Ziel eine Neubewertung zu ermöglichen

Behördliche Auflagen erschweren die geplante Nutzung

Der Gründer einer Metzgerei möchte die angemieteten Räumlichkeiten mit einer Küche ausstatten. Die Baugenehmigung wird mehrmals verschärft und mit neuen Auflagen belegt. Die kostengünstigeren Vorschläge des Gründers werden vom Bauamt nicht akzeptiert.

Die Ombudsstelle kann helfen:

  • bei der Abstimmung mit dem Bauamt
  • bei der Bündelung aller 



Jetzt Kontakt aufnehmen

Ob konkrete Schwierigkeit, offene Frage oder vertraulicher Hinweis – die Ombudsstelle freut sich über Ihre Nachricht. Jede Anfrage wird vertraulich behandelt.

Nutzen Sie für die Übermittlung Ihres Anliegens bitte das folgende Kontaktformular:

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Die Handwerkskammer für Unterfranken, Rennweger Ring 3, 97070 Würzburg, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer und Präsidenten, erhebt und verarbeitet Ihre Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Kontaktanfrage.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Ihrer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit per Mail an ombudsstelle@hwk-ufr.de mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf geht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf nicht verloren (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Jede Anfrage wird vertraulich behandelt. Eine automatische Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Ist zur Bearbeitung bzw. Klärung Ihres Anliegens die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an andere Stellen erforderlich oder sinnvoll, wird die Ombudsstelle dies mit Ihnen im Vorfeld abklären und hierfür eine gesonderte Einwilligung bei Ihnen einholen.

Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen (Art. 15 DSGVO), bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung (Art. 17 DSGVO) bzw. die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) der Daten zu fordern. Auf Ihren Wunsch haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. In unserem Falle beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wagmüllerstr. 18, 80538 München, Tel. 089 2126720, poststelle@datenschutz-bayern.de

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Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@hwk-ufr.de erreichen.

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 ombudsstelle@hwk-ufr.de